Betreuungskosten

Für den Besuch einer Kindertagesstätte sind aktuell folgende Elternbeiträge zu entrichten

Tägliches Betreuungsangebot Kinderkrippe

  •  8 Stunden: 290,00 Euro

Tägliches Betreuungsangebot Kindergarten

  • Seit dem 01.08.2018 ist der Besuch für Kinder ab der Vollendung des  3. Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule für acht Stunden am Tag beitragsfrei.

Tägliches Betreuungsangebot  Hort 

  • 6 Stunden: 153,00 Euro

Für das Mittagessen fallen zusätzliche Kosten an z.Z. 70 € pro Monat, die der Kindergartenträger mit Ihnen abrechnet. Das Essensgeld muss auch bei Krankheit, Urlaub, Kur, Klassenfahrt der Hortkinder gezahlt werden.

Mittagsverpflegung BuT (Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket): Eltern, die diese Berechtigung für Ihr Kind vorlegen, brauchen für die Gemeinschaftsverpflegung keine Gebühren bezahlen. Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder einer/eines Sorgeberechtigten Kindertagesstätten in der Stadt Garbsen, wird das monatliche Entgelt für ein Kind um 50 Prozent ermäßigt. Die Ermäßigung findet auf das jeweils ältere Kind Anwendung.  Für weitere Kinder wird kein Entgelt erhoben. Als Geschwisterkinder werden auch Geschwister angerechnet, die Kindertagesstätten in einer anderen Kommune besuchen und für deren Besuch die Stadt Garbsen einen Kostenersatz für die Betreuungskosten an die wohnortfremde Kommune leistet oder aber für die die Stadt Garbsen eine Förderung in Tagespflege leistet.