Beitragsfreies Jahr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung

In Niedersachsen haben alle Kinder die Möglichkeit, das letzte Jahr vor der Einschulung eine Tageseinrichtung für Kinder zu besuchen, ohne das die Eltern einen Betreuungsbetrag dafür zahlen müssen.

  • Welche Kinder haben im Kalenderjahr einen Anspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz? Im Regelfall wird das Kind aufgrund des Alters schulpflichtig. Alle Kinder, die bis zum 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
  • Was müssen die Eltern tun? Die Befreiung wird ohne Antrag gewährt! Die Einrichtungsleitung meldet der Kommune die schulpflichtigen Kinder des nächsten Schuljahres.
  • Wird auch Essensgeld bezahlt ? Das Essengeld ist von der Beitragsfreiheit nach dem Gesetz ausgenommen.
  • Welche Betreuungsdauer ist beitragsfrei? Es wird eine Beitragsfreiheit bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche durch das Gesetz garantiert. Bei einer Betreuungszeit von mehr als 8 Stunden kann die Kommune entscheiden, ob das Kind beitragsfrei betreut wird. In Garbsen werden auch die Frühdienstgebühren mit übernommen.
  • Wird der Geschwisterrabatt weiterhin gewährt? Geschwisterrabatt wird bei einem beitragsfreien Kind nicht mehr gewährt.